Navigation überspringenSitemap anzeigen

AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der KTK Sonderfahrten GmbH

Berechnung Sonderfahrten

  • Sonderfahrten beinhalten 1 Stopp. Die abrechnungsrelevante Tourstrecke wird immer auf die nächsten 10 vollen Kilometer aufgerundet.
  • Sollte ein zweiter Fahrer aufgrund entsprechendem Tourumfang erforderlich sein, so wird dieser gesondert berechnet.
  • Bei Rückbefrachtung einer Sonderfahrt seitens des Auftraggebers wird ein Aufschlag auf den Sonderfahrtpreis berechnet.

Warte- bzw. Be - und Entladezeiten bei Sonderfahrten

  • PKW Kombi: Jeweils 30 Minuten für Be- sowie Entladung inklusive, jede weitere angefangene halbe Stunde wird zusätzlich berechnet
  • Maxisprinter: Jeweils 30 Minuten für Be- sowie Entladung inklusive, jede weitere angefangene halbe Stunde wird zusätzlich berechnet.
  • LKW: Jeweils 45 Minuten für Be- sowie Entladung inklusive, jede weitere angefangene halbe Stunde wird zusätzlich berechnet.
  • Sattel- & Hängerzug: Jeweils 60 Minuten für Be- sowie Entladung inklusive, jede weitere angefangene halbe Stunde wird zusätzlich berechnet.

Berechnung Verteilertouren

  • Verteilertouren sind Touren ab 2 Stopps und werden nach Aufwand (Zeit und Kilometer) berechnet. Die Abrechnung erfolgt im 15 Minuten Takt, Pausen werden nicht berechnet.
  • Die abrechnungsrelevante Tourstrecke wird immer auf die nächsten 10 vollen Kilometer aufgerundet.
  • Sollte ein zweiter Fahrer aufgrund entsprechendem Tourumfang erforderlich sein, so wird dieser gesondert berechnet.

Mindestumsatz

  • Der Mindestumsatz beinhaltet maximal 2 Stunden und wird nur berechnet, wenn der aus den gefahrenen Kilometern bzw. dem Verteilertourtarif errechnete Tourpreis unterhalb des Mindestumsatzes für die jeweilige Fahrzeugkategorie liegt oder wenn eine bestellte Tour seitens des Auftraggebers abgesagt wird während das bestellte Fahrzeug schon unterwegs ist.

Versicherung

  • Die Güterschadenhaftpflichtversicherung ist in den jeweiligen Preisen enthalten und beträgt 40 SZR pro kg für Transporte innerhalb Deutschlands. Für Transporte ins Ausland gelten 8,33 SZR pro kg gemäß CMR.

Packmitteltausch

  • Packmitteltausch erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung und Berechnung.

Gerichtsstand

  • Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist Schwäbisch Hall oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl von KTK Sonderfahrten GmbH.

Zahlungsziel

  • 14 Tage ohne Abzug
KTK Sonderfahrten GmbH - Logo
Zum Seitenanfang